Studienplan für Produktionstechnik

Pflichtfächer
WS
SS
 
V
Ü
V
Ü
Meß- und Regelungstechnik
3
2
-
-
Technische Strömungslehre
2
2
-
-
Arbeitswissenschaft/Betriebsorganisation
2
1
-
-
Qualitätsmanagement
2
1
-
-
Fertigungstechnik I und II
2
2
2
2
Schweißtechnische Fertigungsverfahren I
-
-
2
2
 
 
 
 
 
Vertiefungsfächer
 
 
 
 
 
Erstes Vertiefungsfach
 
 
 
 
Zweites Vertiefungsfach
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. Technisches Wahlpflichtfach nach Katalog
2
2
2
2
2. Technisches Wahlpflichtfach nach Katalog
2
2
-
-
 
 
 
 
 
Fächerkataloge der Vertiefungsrichtungen:
 
 
 
 
 
Wahlpflichtfächer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3. Technisches Wahlpflichtfach nach Katalog
-
-
2
2
Nichttechnisches Wahlpflichtfach
2
2
(2)
(2)
ca. 65 SWS
 
 
 
 

Studienrichtungsbetreuer

Ihr Betreuer für die Studienrichtung Fertigungstechnik ist:

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Fritz Klocke
Steinbachstr. 19
52074 Aachen


Bezüglich Änderungen des Studienplanes berät Sie:

Dipl.-Ing. Jan Reimann
Tel.: 0241 80 27471
Steinbachstr. 53 B
Raum 326
Sprechstunden: nach Vereinbarung

Bitte bedenken Sie, daß Studienplanänderungen genehmigungspflichtig sind.
Fachbezogen werden Sie von den einzelnen Lehrstühlen beraten (siehe Aushänge).

Diplomprüfungsordnung:

Ab dem Wintersemester 2003/04 studieren alle nach der neuen Prüfungsordnung, DPO99. Studenten, die jetzt während des Hauptstudiums die DPO wechseln müssen, können sich bei der Studienberatung der Fakultät über die Änderungen informieren. Generell gilt: Bereits erbrachte Leistungen werden auch anerkannt.

Studium im Ausland:

Bei einem studienbedingten Auslandsaufenthalt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dort erbrachte Prüfungsleistungen anerkennen zu lassen. Dazu ist vor dem Auslandsaufenthalt eine Genehmigung der Fächer durch den Studienrichtungsbetreuer und die Fakultät erforderlich.
Sollen Fächer aus dem Pflichtbereich ausgetauscht werden, so muss dies zusätzlich von dem Professor in Aachen, der die Veranstaltung liest, befürwortet werden.

Praktikum:

Die neuen Richtlinien erlauben generell eine freiere Wahl der Tätigkeiten. Insbesondere besteht die Möglichkeit, nach Rücksprache mit dem Praktikantenamt ein vertiefungsrichtungsspezifisches Projektpraktikum durchzuführen.
Nach der Anerkennung des gesamten Praktikums muss zur Erlangung des Gesamttestats noch ein Vortrag bei einem Professor des FB4 gehalten werden.

Studien- und Diplomarbeiten:

Studien- und Diplomarbeiten können an Instituten des FB4, aber auch an anderen Hochschuleinrichtungen und in der Industrie angefertigt werden. Es muss aber immer einen Betreuer des FB4 geben. Grundsätzlich gilt: Nur zwei dieser drei Arbeiten dürfen am selben Institut angefertigt werden.

Meldeverfahren für Diplomarbeiten:

Nach erfolgreichem Abschluss der Zulassungsvoraussetzung (vgl. DPO) lässt sich der Student die Zulassung zur Diplomarbeit durch das ZPA auf dem "Erfassungsbogen - Diplomarbeit" bestätigen. Hat sich der Student für ein bestimmtes Thema der Diplomarbeit entschieden, füllen er und der die Diplomarbeit betreuende Professor den "Erfassungsbogen - Diplomarbeit" aus und wenden sich anschließend zur Genehmigung der Diplomarbeit an Professor Klocke. Bei fakultätsexternen Diplomarbeiten ist eine Rücksprache mit dem Assistenten für die Studienrichtungsbetreuung erforderlich. Gemäß der eigenen Planung meldet der Student die Diplomarbeit im Zentralen Prüfungsamt an. Mit dem Tag der Meldung der Diplomarbeit beginnt die Bearbeitungszeit, die mindestens zwei und maximal vier Monate beträgt. Über Verlängerungsmöglichkeiten und -verfahren der Bearbeitungszeit informieren die Studienberatung der Fakultät für Maschinenwesen und das ZPA.

     Studienrichtung
Produktionstechnik
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